Forensische Psychotherapie

Fachartikel von Barbara Tröbinger

Die forensisch spezialisierte Psychotherapie richtet sich an Personen, die Straftaten begangen haben bzw. wegen Straftaten gerichtlich verurteilt worden sind. Ein wichtiges Ziel ist dabei, Klient/innen ein Leben ohne Straffälligkeit zu ermöglichen

In der Therapie werden Wege gesucht, das "Rückfallrisiko" zu senken: Es geht darum, wie Klient/innen die Gefährdung oder Schädigung anderer Personen und wie sie Konflikte mit dem Gesetz in Zukunft selbst verhindern/vermeiden können.

In erster Linie richtet sich das Angebot an straffällig gewordene Personen mit gerichtlicher Weisung zu Psychotherapie (bei einem laufenden Strafverfahren, bei einer bedingten Verurteilung, nach einer bedingten Entlassung aus einer Haft oder aus einer vorbeugenden Maßnahme). In diesem Fall sind bei Vereinbarungen über Terminhäufigkeit und Dauer der Psychotherapie auch etwaige im Rahmen der Weisung erteilte Vorgaben des Gerichts (z.B. Termine in 14-tägigen Abständen) und es ist ebenso die Dauer der gerichtlichen Probezeit zu beachten.

Darüber hinaus kann eine forensisch spezialisierte Psychotherapie auch sinnvoll sein, wenn es noch keine Anzeigen oder strafgerichtlichen Verurteilungen gegeben hat, aber fremdgefährdende Handlungen gesetzt wurden oder befürchtet werden. Oft motivieren dann Angehörige oder Betreuer Betroffene dazu, eine Therapie in Anspruch zu nehmen.

Therapieziele: Straffreiheit und Lebensqualität

Forensische Psychotherapie hat zum Ziel zukünftige Straftaten zu verhindern. Ich schließe also mit Klient/innen eine Vereinbarung darüber, dass wir miteinander Wege suchen, ihr "Rückfallrisiko" zu senken: Es geht darum, wie Klient/innen die Gefährdung oder Schädigung anderer Personen und wie sie Konflikte mit dem Gesetz in Zukunft selbst verhindern/vermeiden können.

Zugleich sollen eigene psychotherapeutische Anliegen der Klient/innen in der Therapie Platz finden (siehe: Systemische Psychotherapie), denn ein straffreies Leben muss sich lohnen.

Psychische Stabilität, soziale Unterstützung, soziale Aktivitäten, gesicherte Arbeit und existenzielle Sicherheit (z.B. sicheres Einkommen, stabile Wohnsituation) schützen nachweislich vor Straffälligkeit.

Rahmenbedingungen forensischer Psychotherapie

Die Rahmenbedingungen orientieren sich an den aktuellen fachlichen Standards in der forensischen Therapie:

  • Der Klient/die Klientin gibt am Beginn der Psychotherapie wichtige Vorinformationen (z.B. Gerichtsurteil, Information über Vorstrafen, Einschätzung in Sachverständigengutachten) bekannt.
  • Klärung der rechtlichen Situation: Vorgaben des Gerichts, Erwartungen des Gerichts und Erwartungen des Klienten/der Klientin an eine Psychotherapie, Ergebnis der Risikoeinschätzungen (z.B. im Strafvollzug, durch Sachverständige), psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht
  • Psychische Stabilisierung und Stabilisierung der Lebenssituation, Entwicklung positiver Zukunftsperspektiven
  • Deliktbearbeitung: In der Therapie werden die Entwicklungen besprochen, die zu Straffälligkeit geführt haben, sowie auslösende Faktoren in der Tatsituation. Es geht um eigene Erklärungen des Klienten/der Klientin für das Geschehene, um Erklärungen von Angehörigen, des Gerichts, des Gutachters und um die Folgen für das/die Opfer. Ein wichtige Frage ist auch: Welche "Risikofaktoren" kann der/die Klient/in selbst beeinflussen und wie kann der/die Therapeut/in ihn/sie dabei unterstützen?
  • Bei Bedarf werden dem Klienten/der Klientin Empfehlungen für weitere Unterstützungsmaßnahmen gegeben (z.B. medizinische Abklärung/Behandlung)
  • Bei Bedarf sind auch Angehörigengespräche, Paar- oder Familiengespräche im Rahmen der forensischen Psychotherapie möglich.

Mag. Barbara Tröbinger

Termin nach Vereinbarung

+43 676 94 44 204
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Kassenzuschuss möglich, derzeit
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Adresse der Praxis

Mag. Barbara Tröbinger
Krenngasse 17
8010 Graz

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